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 » Informationen/Auslandsaufenthalt « Freitag, 18. Mai 2012 
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Auslandsaufenthalt während der Schulzeit

Für die Teilnahme an einem mindestens mehrwöchigen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit ist rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung (Formblatt) zu stellen, das letzte Zeugnis mitzubringen und ein Gesprächstermin mit der zuständigen Abteilungsleiterin Frau StD’ Lötscher-Booz zu vereinbaren. Während der Beurlaubung sind die Schüler verpflichtet, die dort dem Gymnasium entsprechende Schule und Klassenstufe zu besuchen und sich eine Bescheinigung über den Schulbesuch ausstellen zu lassen. Sie werden bei uns weiterhin in ihren Stammklassen geführt, brauchen also danach nicht neu angemeldet werden. Die Schüler sind verpflichtet, sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes den Unterricht am HTG wieder aufzunehmen. nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes den Unterricht am HTG wieder aufzunehmen.

Versetzungsordnung §3

(3) Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzel-schüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag, ohne Verset-zungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Schüler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 ent-sprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungsprüfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. Für diese Feststellungsprüfung gilt § 8 Abs. 3 entsprechend.

Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr

Klassenarbeiten brauchen nicht nachgeschrieben werden. Zeugnisnoten werden auf der Basis der Zeit der Anwesenheit erstellt. Der versäumte Stoff muss auf eigene Initiative nachgeholt werden. Am Ende muss eine Versetzungsentscheidung getroffen werden können, um in die nächst höhere Klasse aufgenommen zu werden. Der Auslandsaufenthalt kann nicht als Entschuldigung bei Versetzungsschwierigkeiten geltend gemacht werden. Ein Auslandsaufenthalt in der Kursstufe von mehr als 3 - 4 Wochen ist ohne Wiederholung nicht möglich.

Bei Aufenthalten von mehr als einem halben Jahr

Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann bis einschließlich Klasse 10 auf die Schulzeit ohne Wiederholung angerechnet werden. Bei Aufenthalten in den Klassen 11 oder 12 muss das Jahr auf jeden Fall wiederholt werden. Um ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Klasse, vor allem die Jahrgansstufe 11 aufgenommen zu werden, muss der Schule zumindest eine Bescheinigung der Gastschule vorgelegt werden, aus der die besuchten Fächer und der Besuch einer Schulart, die dem Gymnasium vergleichbar ist, hervorgehen. Im Zweifel kann die Schule insbesondere in der zweiten Pflichtfremdsprache und in Mathematik, aber auch in anderen Fächern auf einer Feststellungsprüfung bestehen. Das Kultusministerium hat festgelegt, dass Schüler nach einem ganzjährigen Aufenthalt in Klasse 10 die mittlere Reife erst am Ende von Klasse 11 erwerben, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten bewertet sind. Der Antrag auf Aufnahme in die nächsthöhere Klasse muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Bei Aufenthalt in Klasse 10

Die Oberstufenberater benötigen spätestens zu Beginn des 2. Halbjahres eine Mailadresse wegen der Kurswahl. Informationen dazu und wichtige Termine gibt es auf unserer Homepage: www.hans-thoma-gymnasium.de. Die Oberstufenberater sind über folgende Mailadresse zu erreichen: htg.oberstufenberater@loerrach.de. Den Schülern wird empfohlen, sich beim Umtausch die Bücher für Klasse 10 geben zu lassen. Für die ab Kursstufe I abgewählten Fächer geht die letzte Fachnote ins Abiturzeugnis ein.

Wichtige Informationen über die Organisation AFS

www.schueleraustausch-bw.de

Stand: Juni 2011

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