| » Informationen/Einzelschüleraustausch « | Freitag, 18. Mai 2012 |
Für die Teilnahme an einem Einzelschüleraustausch ist rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung (Formblatt) zu stellen und ein Gesprächstermin mit der Schulleitung zu vereinbaren. Während der Beurlaubung sind die Schüler verpflichtet, die dort dem Gymnasium entsprechende Schule und Klassenstufe zu besuchen. Sie werden bei uns weiterhin in ihren Stammklassen geführt, brauchen also danach nicht neu angemeldet werden. Die Schüler sind verpflichtet sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes den Unterricht am HTG wieder aufzunehmen.
Versetzungsordnung §3
(3) Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Schüler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 entsprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungsprüfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. Für diese Feststellungsprüfung gilt § 8 Abs. 3 entsprechend.
Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr
Klassenarbeiten brauchen nicht nachgeschrieben werden. Zeugnisnoten werden auf der Basis der Zeit der Anwesenheit erstellt. Der versäumte Stoff muss auf eigene Initiative nachgeholt werden. Am Ende muss eine Versetzungsentscheidung getroffen werden können, um in die nächst höhere Klasse aufgenommen zu werden. Der Auslandsaufenthalt kann nicht als Entschuldigung bei Versetzungsschwierigkeiten geltend gemacht werden.
Bei ganzjährigem Aufenthalt
Mit Verabschiedung der neuen Oberstufenvereinbarung hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juni 2006 festgelegt, dass auch im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres auf die Schulzeit in der Oberstufe in Deutschland angerechnet werden kann. In Baden-Württemberg ist es ohne Zeitverlust möglich, die Klasse 10 im Ausland zu besuchen, nicht aber die Klassen 11 oder 12. Um ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Klasse, vor allem die Jahrgansstufe 11 aufgenommen zu werden, muss der Schule zumindest eine Bescheinigung der Gastschule vorgelegt werden, aus der die besuchten Fächer und der Besuch einer Schulart, die dem Gymnasium vergleichbar ist, hervorgehen. Im Zweifel kann die Schule insbesondere in der zweiten Pflichtfremdsprache und in Mathematik, aber auch in anderen Fächern auf einer Feststellungsprüfung bestehen.
Wichtig bei Auslandsaufenthalt in Klasse 10
Der Schule muss spätestens zu Beginn des 2. Schulhalbjahres eine Mailadresse mitgeteilt werden, damit die Oberstufenberater wegen der Kurswahl Kontakt aufnehmen können. Informationen dazu und wichtige Termine gibt es auf unserer Homepage: www.hans-thoma-gymnasium.de. Die Oberstufenberater sind über folgende Mailadresse zu erreichen: htg.oberstufenberater@loerrach.de. Den Schülern wird empfohlen sich beim Umtausch am Schuljahresende die Bücher für Klasse 10 geben zu lassen. Für die ab Klasse 11 abgewählten Fächer geht die letzte Fachnote ins Abiturzeugnis ein.
Wichtige Informationen über die Organisation AFS
Stand: September 2008