Richtlinien für Hausaufgaben in den Klassen 5 - 8
Voraussetzungen
Situation:
- Nachmittagsunterricht von Klasse 5 an, mit Klasse 7 an zwei Nachmittagen
- Beginn mit 2 modernen Fremdsprachen und damit 4 Kernfächern ab Klasse 5
- Mit Profilfach 5 Kernfächer in Klasse 8, für viele Schüler Konfirmandenunterricht
Vorgabe Ministerium: An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in einem Fach keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Schultag geben.
Leitlinie Schule: Hausaufgaben in einzelnen Fächern müssen von der Gesamtbelastung der Schüler betrachtet werden. Kernfächer sollen Vorrang vor maßgeblichen Fächern (= außer Kernfächern alle regelmäßig, auch halbjährlich unterrichteten Fächer) haben. Der Umfang der Hausaufgaben soll sich an der Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen Schülers orientieren! Zu Hausaufgaben im weiteren Sinne gehören auch alle Wochenarbeiten, Projektarbeiten und außerunterrichtlichen Gruppenarbeiten usw. Die Vorstellungen der einzelnen Fächer müssen unter dem Thema Gesamtbelastung koordiniert und mit den Anforderungen der Bildungsstandards abgeglichen werden. Hausaufgaben sollen auf Klassenkonferenzen und Elternabenden thematisiert werden.
Richtlinien für zukünftige Hausaufgabenpraxis
Für den zukünftigen Umgang mit Hausaufgaben in den Klassen 5 – 8 soll beachtet werden:
- An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in einem Fach keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Schultag geben, dieses Verbot darf nicht durch umfangreiche mündliche Hausaufgaben umgangen werden.
- Der Umfang von schriftlichen, mündlichen Hausaufgaben, Projekt-, Wochen- und außerunterrichtlichen Gruppenarbeiten soll klar definiert werden und überschaubar sein.
- Hausaufgaben sollen sich an den Bildungsstandards und den wichtigen Schlüssel-qualifikationen orientieren oder die Kreativität fördern. Sie sollen überwiegend wiederholenden und übenden Charakter haben und/oder der Vorbereitung auf Klassenarbeiten dienen. Neuer Lernstoff soll nicht durch Hausaufgaben erarbeitet werden.
- Hausaufgaben sollen so gestellt werden, dass Schüler in der Lage sind, diese ohne direkte elterliche Hilfe zu bearbeiten. Die Eltern ihrerseits sind nur für die Schaffung der äußeren Rahmenbedingungen verantwortlich, nicht aber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben.
- Anspruchsvollere Aufgaben sollen als solche gekennzeichnet sein und müssen nicht unbedingt von den Schülern gelöst werden können.
- Hausaufgaben sollen in der Unterrichtsstunde rechtzeitig gestellt und ins Klassenbuch eingetragen werden.
- In den Kernfächern sollen regelmäßig Hausaufgaben gegeben werden, um übermäßige Schwankungen zu vermeiden. Dies schließt auch das Lernen neuer Vokabeln mit ein.
- In den maßgeblichen Fächern müssen nicht regelmäßig Hausaufgaben gegeben werden und sollen einen deutlich begrenzteren Umfang haben.
- Hausaufgaben sollen von den Lehrern regelmäßig auf Bearbeitung und Vollständigkeit kontrolliert und besprochen werden.
- Bis einschließlich Klasse 6 sollen am Tag einer Klassenarbeit in einer Fremdsprache in der zweiten Fremdsprache keine Vokabeltests geschrieben werden.
- Projektarbeiten können in einem Kernfach höchstens zweimal, im maßgeblichen Fach nur einmal im Schuljahr angewendet werden. Für NWT gelten die Regelungen in der Handreichung zur Notenbildung. Projektarbeiten sollen dem Vorkommen von Klassenarbeiten angepasst werden. Sie sind auf einer Klassenkonferenz/unter den Lehrern einer Klasse abzustimmen und im Klassenarbeitsplan/Klassenbuch einzu-tragen. Rückmeldungen von Schülern oder Eltern sind - gemäß dieser Leitlinie zu berücksichtigen.
- Das Gesamtvolumen aller Hausaufgaben im weiteren Sinne, die pro Woche gegeben werden, sollte eine Wochenarbeitszeit von 7 Stunden nicht überschreiten. Diese beinhaltet nicht die Vorbereitungen auf Klassenarbeiten. Dennoch soll bei der Gesamtbelastung der Schüler auch die Lernzeit für Klassenarbeiten bedacht werden.
Handreichung gültig nach Beschluss durch die Schulkonferenz am 09.11.2011.