Auslandsjahr
Im Folgenden haben wir einige Informationen rund um das Thema Auslandsaufenthalt für Sie zusammengestellt. Als Schule sind wir für die Beratung von schulischer Seite zuständig, die Entscheidungen über Dauer und Ziel liegen bei Ihnen. Informationen dazu finden Sie auch in unserem Aushang im Altbau, 1. Stock beim Treppenaufgang.
Für einen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit ist rechtzeitig ein Antrag auf längerfristige Beurlaubung (Formblatt) bei der Schulleitung zu stellen. Den Link zu diesem Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.
Während der Beurlaubung sind die Schüler verpflichtet, die dort dem Gymnasium entsprechende Schule und Klassenstufe zu besuchen und sich eine Bescheinigung über den Schulbesuch ausstellen zu lassen. Sie werden bei uns weiterhin in ihren Stammklassen geführt, brauchen also danach nicht neu angemeldet werden. Die Schüler müssen sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes den Unterricht am HTG wiederaufnehmen.
Versetzungsregelung
Versetzungsordnung § 3:
(3) „Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag, ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Schüler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 entsprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungsprüfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. Für diese Feststellungsprüfung gilt § 8 Abs. 3 entsprechend.“
Dauer des Aufenthaltes
Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr:
Klassenarbeiten brauchen nicht nachgeschrieben werden. Zeugnisnoten werden auf der Basis der Zeit der Anwesenheit erstellt. Versäumtes muss auf eigene Initiative nachgeholt werden. Am Ende muss eine Versetzungsentscheidung getroffen werden können, um in die nächsthöhere Klasse aufgenommen zu werden. Der Auslandsaufenthalt kann nicht als Entschuldigung bei Versetzungsschwierigkeiten geltend gemacht werden.
Bei Aufenthalten von mehr als einem halben Jahr:
Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann bis einschließlich Klasse 10 ohne Wiederholung auf die Schulzeit angerechnet werden. Ein Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Wochen in Klasse 11 oder 12 ist ohne Wiederholung des gesamten Schuljahres nicht möglich. Um ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Klasse, vor allem die Klasse 11, aufgenommen zu werden, muss der Schule zumindest eine Bescheinigung der Gastschule vorgelegt werden, aus der die belegten Fächer und der Besuch einer Schulart, die dem Gymnasium vergleichbar ist, hervorgehen. Im Zweifel kann die Schule insbesondere in der zweiten Pflichtfremdsprache und in Mathematik, aber auch in anderen Fächern, auf einer Feststellungsprüfung bestehen. Das Kultusministerium hat festgelegt, dass Schüler/innen nach einem ganzjährigen Aufenthalt in Klasse 10 die mittlere Reife erst am Ende von Klasse 11 erwerben, wenn nicht mehr als 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten bewertet sind. Der Antrag auf Aufnahme in die nächsthöhere Klasse muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Auslandsaufenthalt in Klasse 10
Bei einer Abwesenheit im 10. Schuljahr muss vor der Beurlaubung ein Gespräch mit den Oberstufenberatern geführt werden. Dieses Gespräch dient der Abstimmung zu Vorgehen für die Kurswahlen der Oberstufe und wird auf dem Beurlaubungsformblatt von den Oberstufenberatern unterschrieben.
Bei einer Abwesenheit des gesamten Schuljahres entfällt BOGY. In allen anderen Fällen muss BOGY absolviert werden, dafür ist ebenfalls ein Gespräch mit der Organisationsleitung BOGY notwendig, das auf dem Beurlaubungsformblatt gegengezeichnet wird. In diesem Gespräch werden die besonderen Bedingungen für mögliche Termine, Abgabefristen des BOGY-Berichts u.ä. besprochen.
Den Schülern wird außerdem empfohlen, sich beim Umtausch die Bücher für Kl. 10 geben zu lassen. Für die ab Klasse 11 abgewählten Fächer geht die letzte Fachnote ins Abiturzeugnis ein.
Gerne stehen die Abteilungsleiter der zuständigen Klassenstufen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat, wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.