Regelung: Klassenarbeiten
Folgende Maximalzahlen für Klassenarbeiten im Schuljahr werden über alle Fächer hinweg festgelegt:
- Kernfächer: 4 Klassenarbeiten
- maßgebliche Fächer: 2 Klassenarbeiten (gesonderte Regelung für die Praxisarbeit im Fach BNT)
- halbjährlich unterrichtete Fächer: 1 Klassenarbeit
Die Maximalzahl von Klassenarbeiten in einer Woche (excl. Nachschreibarbeiten) beträgt 2.
Klassenarbeiten sind in folgender Weise anzukündigen:
- maßgebliche Fächer: bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin
- Kernfächer: Zwischen der Ankündigung und dem Termin der Klassenarbeit müssen mindestens zwei Wochenenden liegen.
An Tagen, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird, darf keine weitere Klassenarbeit bzw. schriftliche Wiederholungsarbeit geschrieben werden (Ausnahme sind die Tage der offiziellen Nachschreibtermine). Es wird empfohlen, an Tagen mit Klassenarbeiten keine Vokabeltests zu schreiben. In den Profilfremdsprachen kann dieser Empfehlung in Anbetracht der Vielzahl der beteiligten Klassen nur eingeschränkt nachgekommen werden. Grundsätzlich wird empfohlen, bei der Planung eine Häufung von schriftlichen Wiederholungsarbeiten und Vokabeltests an einem Tag bzw. in einer Woche zu vermeiden.
Klassenarbeiten in gekoppelten Unterrichten (Profilunterricht, Religions- und Ethikunterricht, Fremdsprachenkopplungen bei unterschiedl. Sprachenfolge, bilingualer Sachfachunterricht) werden an gemeinsamen Terminen geschrieben. Die beteiligten KuK sprechen sich dazu untereinander ab. In den Profilfächern erfolgt diese Absprache zwischen der Fachbetreuung NwT, der Fachbetreuung IMP und den beteiligten Fremdsprachenlehrkräften. Diese Termine sind vorrangig und frühzeitig einzutragen.